Research & Insights · Version 1 · Zuletzt fachlich überprüft: 22.07.2026
Wenn Nachhaltigkeit zur Asset-Qualität wird
Mallorcas Immobilienmarkt 2026 – ein kuratierter Wissensraum
Die Insel wird nicht mehr größer. – Der Schlüssel zu allem, was gerade auf dem Immobilienmarkt passiert.
Die Serra de Tramuntana ist seit 2011 UNESCO-Welterbe, geschützt auf über 30.000 Hektar. Naturräume wie s’Albufera oder die Península de Llevant sind tabu für neue Bauten. Insulare Planungsregeln verknappen zusätzlich, was an bebaubarer Fläche übrig bleibt. Gleichzeitig will die Welt weiter nach Mallorca ziehen – knapp ein Drittel aller Käufe auf den Balearen wird von Ausländern getätigt, mit Deutschland, Großbritannien und den nordischen Ländern an der Spitze.
Knappes Angebot, wachsende Nachfrage: Das allein würde schon reichen, um Preise zu treiben. Was 2026 verändert, ist ein zweiter Filter, der zusätzlich zur Lage entscheidet, welche Immobilie wertvoll bleibt: die energetische und rechtliche Substanz eines Gebäudes.
Der Energieausweis wird ernst genommen
Was jahrelang eine Formalität für die Akte war, ist heute Teil der Anzeige selbst – jedes Inserat muss die Energieklasse zeigen, jedes Zertifikat muss online registriert sein, sonst ist es rechtlich wertlos. Käufer fragen aktiv nach der Klasse, bevor sie überhaupt eine Besichtigung vereinbaren. Und die europäische Gebäuderichtlinie verlangt von Spanien konkrete Fortschritte beim Energieverbrauch des Wohnungsbestands – mit Fristen, die in den kommenden Jahren strenger werden, nicht milder.
Die zweite Verschiebung betrifft die Nutzung
Wer eine Immobilie kauft, um sie touristisch zu vermieten, kauft 2026 in einem grundlegend anderen Rechtsrahmen als noch vor zwei Jahren. Neue Lizenzen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern werden auf den Balearen praktisch nicht mehr vergeben. Parallel dazu können Eigentümergemeinschaften mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit neue Ferienvermietungen im eigenen Haus untersagen – unabhängig davon, ob der einzelne Eigentümer eine gültige Lizenz besitzt. Eine bestehende, übertragbare Lizenz ist damit selbst ein Vermögenswert. Wer ohne sie kauft und auf kurzfristige Vermietung hofft, kauft möglicherweise ein Nutzungsversprechen, das sich nicht mehr einlösen lässt.
Aus der Maklerpraxis fällt dabei eine Beobachtung auf: Energieeffizienz und mediterranes Lebensgefühl widersprechen sich auf Mallorca nicht, sie verschmelzen. Begehrt ist selten die reine Technik – sondern das Zusammenspiel aus Naturstein, Holz, ruhigen Farben, fließenden Übergängen zwischen drinnen und draußen, dazu eine Photovoltaikanlage, die man gar nicht sieht, weil sie einfach dazugehört.
Für internationale Käufer heißt das: Die Kriterien haben sich erweitert, nicht ersetzt. Lage zählt weiterhin – doch wer heute kauft, kauft zunehmend auch eine Antwort auf drei Fragen. Wie viel kostet der Betrieb dieses Hauses? Was darf ich mit ihm legal tun? Und hält seine Bausubstanz das, was die kommenden Jahre an Regulierung noch bringen werden?
Diese drei Fragen bilden das Rückgrat des folgenden Wissensraums.
Ein digitaler Wissensraum
Zur Methodik: Dieser Wissensraum dokumentiert den jeweils überprüfbaren Wissensstand und wird fortlaufend aktualisiert. Jeder Themenbereich trägt eine eigene Quellenangabe und einen Verifizierungsstatus:
Legende:
★ Belegt – gegen Primärquelle oder unabhängige Zweitquellen geprüft.
☆ Derzeit nicht abschließend belegt – plausibel dokumentiert, aber ohne eindeutig identifizierbare Primärquelle; wird bei neuer Quellenlage aktualisiert.
Kurzübersicht – auf einen Blick
| Themenbereich | Kurzfazit | Status | |
|---|---|---|---|
| 1 | Marktdaten & Preisstatistik | Registerpreise (4.101 €/m²) und Angebotspreise (7.370 €/m²) messen Verschiedenes – beide gehören nebeneinander, nicht vermischt. | ★ |
| 2 | Energieausweis (CEE/EPC) | Der Ausweis ist keine Formalität mehr, sondern Pflichtangabe im Inserat mit Registrierungszwang und Kontrolle. | ★ (Bußgeldhöhe ☆) |
| 3 | Ferienvermietung | Neue Lizenzen sind faktisch blockiert; Eigentümergemeinschaften können Vermietung zusätzlich per Drei-Fünftel-Mehrheit untersagen. | ★ |
| 4 | Käuferpräferenzen & Design | Energieeffizienz und mediterranes Lebensgefühl verschmelzen – „dezenter Luxus“ statt Technik-Fokus. | ★ (eine Einzelaussage ☆) |
| 5 | Nachhaltiges Bauen & Referenzprojekte | Passivhaus-Standard und Kreislaufwirtschaft (marés-Stein, Urban Mining) sind im Premiumsegment real etabliert. | ★ (Biennale-Bezug ☆) |
| 6 | Förderungen & Steuervergünstigungen | Konkrete IRPF-Abzüge (20/40/60 %) existieren, eingebettet in ein größeres Energiekrisen-Paket (RDL 7/2026). | ★ (PRTR-Sätze ☆) |
| 7 | Due-Diligence-Checkliste | Praktische Konsequenz aus 1–3: was vor dem Kauf zu prüfen ist. | ★ |
Jedes Kapitel folgt demselben Aufbau: Kernaussage, Rechtslage bzw. Einordnung, praktische Konsequenz, Quellenlage.
1. Marktdaten & Preisstatistik ★
Kernaussage
Zwei valide, aber methodisch unterschiedliche Preisreihen existieren – Registerdaten und Angebotspreise. Beide ergänzen sich und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Einordnung
| Quelle | Methodik | Kennzahl | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| Colegio de Registradores (amtliches Grundbuchregister) | tatsächlich beurkundete Transaktionspreise | 4.101 €/m² Balearen · 4.086 €/m² Palma | Q4 2025 |
| CRES (Steinbeis Transfer Institute) / Porta Mallorquina Marktstudie 2026 | Angebotspreise aus 5.293 ausgewerteten Objekten von 12 Maklern (~95 % Marktabdeckung) | 7.370 €/m² inselweit (+9,8 % ggü. Vorjahr); Südwesten nähert sich 10.000 €/m² | veröffentlicht 23.03.2026 |
| Engel & Völkers | laufend aktualisierte Portalpreise | ca. 4.700 €/m² (Häuser, Stand Anfang Juni 2026) | fortlaufend |
Die Registerdaten bilden ab, was tatsächlich bezahlt wurde; die CRES/Porta-Mallorquina-Studie und Engel & Völkers bilden Angebots- bzw. Inseratspreise ab. Für internationale Käufer ist diese Unterscheidung wesentlich: Angebotspreise liegen strukturell über abgeschlossenen Transaktionen.
Nachfrageseite: Der Ausländeranteil an Immobilienkäufen auf den Balearen liegt bei rund 31,47 % (Registerdaten); rund 15,7 Mio. Besucher im Jahr 2025 stützen die Nachfrage (CRES-Studie); der Neubauanteil am Angebot beträgt nur etwa 13 % – ein struktureller, kein zyklischer Angebotsmangel.
Schutzstatus der Landschaft: Die offizielle UNESCO-Welterbeliste dokumentiert die Eintragung der Cultural Landscape of the Serra de Tramuntana im Jahr 2011 (Kriterien ii, iv, v), mit einer Kernzone von 30.745 ha und einer Pufferzone von 78.617 ha.
Praktische Konsequenz
Der Consell de Mallorca arbeitet seit Februar 2026 an einer neuen „Llei del paisatge cultural de la Serra de Tramuntana“, die den Schutzstatus deutlich ausweitet: mehr geschützte Fläche, ein gestuftes Sanktionssystem mit Bußgeldern von 150 € bis zu 1.000.000 € für die schwersten Verstöße, sowie ein Verbot von Quads auf unbefestigten Wegen. Die öffentliche Anhörungsfrist endete am 15. April 2026; das Vorhaben ist umstritten – eine Bürgerplattform („Dret de Pas“) reichte über 3.300 Unterschriften gegen befürchtete Einschränkungen des Wegerechts ein. Nach dem letzten dokumentierten Stand (Anfang Juli 2026) befindet sich das Gesetz in der finalen Ausarbeitungsphase – es ist noch nicht in Kraft. Inhaltlich untermauert diese Entwicklung die Kernthese der strukturellen Angebotsverknappung: Der Schutzstatus wird nicht nur verwaltet, sondern aktiv weiter verschärft.
Quellenlage
Colegio de Registradores (spanisches Grundbuchregister); Porta Mallorquina / CRES, Property Prices in Mallorca 2026, 23.03.2026; Engel & Völkers Preistrends Mallorca; UNESCO World Heritage List, Nr. 1371; Consell de Mallorca (offizielle Pressemitteilung, 18.02.2026); Berichterstattung Última Hora, Mallorca Magazin (Feb.–April 2026); COPE Baleares (02.07.2026).
2. Energieausweis (CEE/EPC) & Cédula de Habitabilidad ★
Kernaussagen
Der Energieausweis ist keine Formalität mehr, sondern eine Pflichtangabe bereits im Inserat, mit Registrierungszwang und behördlicher Kontrolle. Die Cédula de Habitabilidad ist ein zweites, eigenständiges Dokument – ohne beide kein Verkauf, kein Versorgungsanschluss.
Rechtslage
| Jahr | Instrument | Inhalt |
|---|---|---|
| 2002 | EU-Richtlinie 2002/91/EU | Energieausweis-Pflicht für Neubauten eingeführt |
| 2007 | RD 47/2007 | Umsetzung in Spanien, zunächst nur Neubau |
| Juni 2013 | RD 235/2013 | Ausweitung auf den gesamten Bestand |
| 2021 | RD 390/2021 (BOE-A-2021-9176) | aktuell gültige Rechtsgrundlage; regelt Verfahren, Registrierung, Kontrolle |
Die Pflicht besteht ab dem Moment der Vermarktung (Inserat), nicht erst beim Notartermin. Gültigkeitsdauer: 10 Jahre (Klasse G: nur 5 Jahre). Die Registrierung erfolgt ausschließlich online bei der CAIB (Balearische Regierung); erst dann ist das Zertifikat rechtsgültig. Die Cédula de Habitabilidad ist ein eigenständiges, zusätzliches Dokument (ausgestellt vom Consell Insular de Mallorca), ebenfalls mit 10 Jahren Gültigkeit – ohne sie kein Notartermin, kein Strom-, Wasser- oder Gasanschluss. Im internationalen Kontext wird dies oft übersehen, da es in D/A/CH kein Äquivalent gibt.
Richtlinie EU/2024/1275 (EPBD), in Kraft seit Mai 2024, Umsetzungsfrist in nationales Recht bis 29. Mai 2026 – diese Frist ist inzwischen verstrichen; der aktuelle Stand der spanischen Umsetzung wird bei der nächsten Aktualisierung dieses Wissensraums geprüft.
Derzeit nicht abschließend belegt – Bußgeldhöhe: Die Bußgeldhöhe von 3.000 € bis 6.000 € bei fehlendem oder ungültigem Zertifikat wird in mehreren Fachquellen übereinstimmend genannt, ließ sich bislang jedoch keiner eindeutig identifizierbaren balearischen Sanktionsnorm zuordnen. Die Aussage gilt bis zur Identifizierung der konkreten Rechtsgrundlage als vorläufig.
Praktische Konsequenz
Die technische Neufassung der Berechnungsgrundlagen (Documentos Reconocidos) war ursprünglich zum 1. April 2026 geplant, wurde jedoch auf den 30. September 2026 verschoben. Bei Zertifikaten aus diesem Zeitraum lohnt die Prüfung, nach welcher Verfahrensversion sie erstellt wurden.
Quellenlage
BOE – RD 390/2021, RD 235/2013; CAIB (Balearische Regierung), Registrierungsportal; mallorca.com, Energy Certificate Spain: The Complete Guide for Mallorca, 2026; Europäische Kommission (EPBD).
3. Regulatorik Ferienvermietung ★
Kernaussage
Neue touristische Lizenzen für Wohnungen sind auf den Balearen faktisch blockiert; zusätzlich können Eigentümergemeinschaften seit April 2025 mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit neue Ferienvermietung im eigenen Haus verbieten – auch gegenüber Eigentümern mit gültiger Lizenz.
Rechtslage
Am 11. April 2025 beschloss die Balearische Regierung das Decreto-ley 4/2025, de 11 de abril, contra la oferta ilegal, de medidas transitorias para la oferta, y por la calidad turística de las Illes Balears (BOE-A-2025-14462). Der vollständige BOE-Text bestätigt folgende Rechtslage:
- Verbot neuer touristischer Registrierungen für Wohnungen im Regime des geteilten Eigentums (régimen de propiedad horizontal) – ausgenommen Reihen- und Doppelhäuser – inselweit auf Mallorca, Ibiza und Formentera.
- Exakte Bußgeldstaffel (Art. 123 des geänderten Tourismusgesetzes 8/2012): leichte Verstöße – Verwarnung bis 5.000 €; schwere Verstöße – 5.001 bis 50.000 €; sehr schwere Verstöße – 50.001 bis 500.000 € (ein Tatbestand pauschal 100.000 €).
- Zwei temporäre „Plazas“-Pools je Insel für den Austausch bestehender touristischer Plätze, ohne Nettowachstum.
- Verstärkte Inspektionspflichten und die Befugnis der Ordnungsbehörden, nicht genehmigte touristische Nutzung sofort einzustellen.
Die vielzitierte „60 %-Regel“ ist ein eigenständiges, gesamtspanisches Rechtsinstrument: die Änderung von Art. 17.12 (und der neue Art. 7.3) der Ley de Propiedad Horizontal durch die Disposición final cuarta der Ley Orgánica 1/2025, de 2 de enero, in Kraft seit 3. April 2025. Mehrere voneinander unabhängige Fachquellen beschreiben die Rechtslage übereinstimmend; sie geht auf die Urteile des Tribunal Supremo vom 3. Oktober 2024 zurück (STS 1232/2024 und 1233/2024). Juristisch korrekt lautet die Schwelle „drei Fünftel“ der Eigentümer und zugleich drei Fünftel der Miteigentumsanteile – rechnerisch 60 %, im Gesetzestext jedoch nicht als Prozentzahl formuliert.
Praktische Konsequenz
- Die Reform kehrt das bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis um: Ferienvermietung in Eigentümergemeinschaften ist künftig standardmäßig genehmigungspflichtig.
- Keine Rückwirkung: Wer vor dem 3. April 2025 bereits legal vermietet hat, darf dies fortsetzen.
- Eigentümergemeinschaften dürfen zudem einen Zuschlag von bis zu 20 % auf die Gemeinschaftskosten für Einheiten mit Ferienvermietung beschließen.
- Balearen-Spezifikum: Da Decreto-ley 4/2025 neue Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern ohnehin verbietet, ist die Drei-Fünftel-Abstimmung praktisch vor allem für Einfamilien- und Reihenhäuser relevant.
- Da praktisch keine neuen Lizenzen vergeben werden, wird eine bestehende, übertragbare ETV-Lizenz selbst zum werthaltigen Vermögensgegenstand.
Quellenlage
BOE-A-2025-14462 (Volltext ausgewertet); Ley Orgánica 1/2025, de 2 de enero, Disposición final cuarta; STS 1232/2024 und 1233/2024 vom 3.10.2024; spanische Fachrechtsquellen (Iberley, Noticias Jurídicas, La Ley Digital).
4. Käuferpräferenzen & Designtrends ★
Kernaussage
Energieeffizienz und mediterranes Lebensgefühl verschmelzen zunehmend – das begehrteste Objekt ist nicht das technisch beste, sondern das, in dem gute Bauphysik und „dezenter Luxus“ zusammenkommen.
Einordnung
Der Blogbeitrag „Immobilientrends auf Mallorca für Investoren 2026″ (Jorge Cifre, eXp Realty, 3.12.2025) belegt wortnah die hier zusammengefassten Beobachtungen: die Verschiebung hin zu „Premiumqualität, Nachhaltigkeit und etablierten Lagen“, hohe Energieklassen, Solaranlagen und Smart-Home-Technologie als Werttreiber, sowie den Stilbegriff „dezenter Luxus“ mit Naturstein, Holz und Indoor-Outdoor-Living. Die Originalquelle ist ausgewertet und korrekt wiedergegeben – es handelt sich jedoch um die Publikation eines einzelnen Marktakteurs, eine Maklerperspektive, keine unabhängige Marktstudie. Der Wissensraum führt diese Aussagen deshalb als belegte Marktbeobachtung, nicht als objektivierte Marktforschung.
Eine nicht zuordenbare Einzelaussage: Für die häufig zitierte Aussage, Terrasse, Garten und Pool seien inzwischen wichtiger als reine Innenfläche, ließ sich bislang keine Mallorca-spezifische Primärquelle identifizieren. Die Beobachtung wird deshalb bewusst keinem einzelnen Marktakteur zugeschrieben.
Praktische Konsequenz
- ★ Verschiebung von reiner Lage-/Quadratmeterlogik hin zu Energieperformance, Betriebskosten und Zukunftssicherheit als Kaufkriterien.
- ★ Ästhetischer Trend: „dezenter Luxus“, Naturstein/Holz, fließendes Indoor-Outdoor-Living.
- ☆ Terrasse/Garten/Pool oft wichtiger als reine Innenfläche – wiederkehrende Beobachtung ohne belastbare Primärquelle.
- ★ Nachfrage nach Turnkey-Objekten und hochwertigen Renovierungen mit dokumentierten Energie-Upgrades.
Quellenlage
Jorge Cifre, Immobilientrends auf Mallorca für Investoren 2026, jorgecifre.de, 3.12.2025 (Originalquelle ausgewertet).
5. Nachhaltiges Bauen & Referenzprojekte ★
Kernaussage
Passivhaus-Standard und Kreislaufwirtschaft sind auf Mallorca keine Zukunftsvision, sondern in konkreten, dokumentierten Projekten bereits gebaute Realität – im sozialen Wohnungsbau wie im Luxussegment.
Einordnung
IBAVI / HARQUITECTES – Sozialwohnungen 2104, Palma: Die Fachpublikation architektur.aktuell (Ausgabe 6/2026) dokumentiert das Projekt im Detail. Es wurde 2021 vom IBAVI begonnen, 2024 fertiggestellt, auf dem Grundstück einer abbruchreifen Schule mit Marés-Stein-Mauern. 140 m³ Keramik- und Betonschutt wurden als Fundamentverfüllung wiederverwendet. Aus 160 m³ recyceltem Marés-Stein entstanden 1.700 Zyklopen-Kalkbetonsteine (zu 40 % aus recyceltem Marés-Stein). Hinweis zur Datenpflege: Eine früher kursierende Angabe von 3.000 Steinen wurde anhand der Fachpublikation auf 1.700 korrigiert.
Brunet Arquitectes: Das Büro von Llorenç Brunet Nicolau (Manacor) ist laut Firmenwebsite explizit auf Passivhaus-Standard spezialisiert. Portfolio: Sa Coma 01, Cases des Teatre, Ca’n Biscay, Son Rullan, Son Coix II sowie weitere Projekte.
Derzeit nicht abschließend belegt: Die Erwähnung eines spanischen Pavillons zum Thema „Internalities“ auf der Architektur-Biennale Venedig 2026 ließ sich bislang nicht über offizielle Kanäle bestätigen und wird bis zur Klärung nicht als gesichert geführt.
Quellenlage
architektur.aktuell 6/2026, HARQUITECTES | Sozialwohnungen 2104, Palma, Mallorca, Spanien (Originalquelle ausgewertet); brunetarquitectes.com, Projektportfolio „Passivhaus Mallorca“ (Originalquelle ausgewertet).
6. Förderungen & Steuervergünstigungen ★
Kernaussage
Konkrete IRPF-Steuerabzüge (20/40/60 %) existieren real und sind belegt – eingebettet allerdings in ein größeres Energiekrisen-Paket (RDL 7/2026), nicht in ein reines Förderprogramm für energetische Sanierung.
Rechtslage
Das Real Decreto-ley 7/2026, de 20 de marzo ist ein umfassendes Krisenpaket als Reaktion auf die Energiepreis-Folgen des Nahost-Konflikts (in Kraft seit 22.03.2026). Die energiesparbezogenen IRPF-Abzüge sind darin ein Baustein unter mehreren. Die Auswertung der veröffentlichten Kanzleianalyse (Gómez-Acebo & Pombo, April 2026) bestätigt folgende Eckwerte:
| Abzug | Voraussetzung | Frist Baumaßnahme | Frist Energieausweis | Max. Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| 20 % | ≥7 % Reduktion Heiz-/Kühlbedarf | bis 31.12.2026 | vor 1.1.2027 | 5.000 €/Jahr |
| 40 % | ≥30 % Primärenergie-Reduktion oder Klasse A/B | bis 31.12.2026 | vor 1.1.2027 | 7.500 €/Jahr |
| 60 % | energetische Komplettsanierung | bis 31.12.2027 | vor 1.1.2028 | 5.000 €/Jahr, kumuliert bis 15.000 € |
Die Zertifikatsfrist 1.1.2028 gilt ausschließlich für die 60 %-Stufe. Seit 1.1.2026 existiert zusätzlich ein IRPF-Abzug von 10–20 % für private Solar-Eigenverbrauchsanlagen.
Praktische Konsequenz
IBI-Rabatt bis zu 50 % und ICIO-Rabatt bis zu 95 % bei Solarthermie/-photovoltaik sind im RDL 7/2026 verankert, aber optional pro Gemeinde – sie gelten nur, wo die jeweilige Ayuntamiento-Verordnung sie vorsieht.
PRTR-Direktzuschüsse: Das Förderprogramm „Programa 4 (PRTR)“ ist offiziell dokumentiert (seucaib.es, Trámite 5436847). Die genaue Förderhöhe (kursierende Werte: 40 %, max. 3.000 €) konnte anhand der bislang ausgewerteten Unterlagen noch nicht abschließend verifiziert werden.
Quellenlage
Gómez-Acebo & Pombo, Medidas tributarias contenidas en el Real Decreto Ley 7/2026, April 2026; CAIB/seucaib.es, Trámite 5436847.
7. Due-Diligence-Checkliste für Käufer ★
Die praktische Konsequenz aus den Kapiteln 1–3 – was vor dem Kauf konkret zu prüfen ist.
[ ] Energieausweis vorhanden und online bei der CAIB registriert (nicht nur ausgestellt)
[ ] Klasse A–G sowie Gültigkeit (max. 10 Jahre) geprüft
[ ] Cédula de Habitabilidad vorhanden, Zimmerzahl stimmt mit der Realität überein
[ ] Bei geplanter Ferienvermietung: gültige, übertragbare ETV-Lizenz mit ausdrücklicher Übertragungsklausel im Kaufvertrag
[ ] Geprüft, ob die Eigentümergemeinschaft Ferienvermietung bereits per Drei-Fünftel-Beschluss ausgeschlossen hat oder ein solcher bevorsteht
[ ] Bei Fincas: Wasserrecht (Brunnenlizenz), Solaranlage/Speicher technisch begutachtet
[ ] Nutzungsart (Eigennutzung / Langzeitvermietung / touristisch) vor der Besichtigung geklärt, nicht erst danach
Fazit
Nachhaltigkeit ist auf Mallorca längst kein Zusatzmerkmal mehr. Sie beeinflusst Betriebskosten, rechtliche Nutzbarkeit, Marktwert und langfristige Investitionssicherheit. Wer heute in Mallorca investiert, entscheidet nicht mehr allein über Lage und Architektur, sondern zunehmend über die Zukunftsfähigkeit einer Immobilie. Dieser Wissensraum wird fortlaufend aktualisiert und dokumentiert neue Entwicklungen transparent.
Derzeit noch offen
Bußgeldnorm Energieausweis: Die Höhe von 3.000–6.000 € bedarf der Zuordnung zu einer konkreten balearischen Sanktionsnorm.
PRTR-Fördersätze: Die genauen Förderhöhen der Programme 3/4/5 sind aus dem vollständigen Verfahrensdokument auf seucaib.es zu entnehmen.
Biennale-Venedig-Bezug: Bislang nicht über offizielle Kanäle bestätigt.
Tramuntana-Gesetzesnovelle: Der Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens ist bei künftigen Aktualisierungen zu prüfen.
EPBD-Umsetzung Spanien: Die Transpositionsfrist (29. Mai 2026) ist verstrichen; der aktuelle Umsetzungsstand ist zu prüfen.
Versionshistorie
| Version | Datum | Änderungen |
|---|---|---|
| 1.0 | 10.07.2026 | Erstveröffentlichung |
